Auskunfteien geben Auskunft
4th Apr, 2010 | Bearbeitet: 4th Apr, 2010 | By Rainer | Kategorie: AllgemeinSchufa und Co geben Auskunft
Ab 01. April 2010 haben sich Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz ergeben. Schufa und Co müssen Ihnen, auf Anforderung, einmal im Jahr alle gesammelten Daten über Ihre Person kostenfrei preisgeben.
Weiterhin erhalten Sie ebenfalls Auskunft über das sogenannte Scoring. Scoring bedeutet;
Ihre Daten sind mit einem komplizierten Schlüssel verwoben, den Banken bei der Vergabe von Krediten zugrundelegen.
Aufgrund der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wird die Auskunftspflicht gegenüber den Sammelstellen erweitert. Falsche oder bereits erledigte Einträge können Sie so anmahnen und um Löschung derselben ersuchen.
Gleichzeitig ändern sich auch die vorgaben der Banken und Versicherungen, diese müssen Ihnen nun detailliert mitteilen, warum sie die Versicherung oder den Kredit ablehnen.
Benutzen Sie den Musterbrief um Ihre Auskunft zu befragen;
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Grundlage von §§ 34 I, IV BDSG (in der am 01. April 2010 in Kraft getretenen Fassung) bitte ich unentgeltlich um Auskunft über die über mich gespeicherten Daten sowie meiner tagesaktuellen Scorewerte sowie um nachvollziehbare, verständliche Information über die für dieses Scoring genutzten Datenarten, das Zustandekommen der Zahlenwerte und ihre Bedeutung.
Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung, über die innerhalb der letzten zwölf Monate an Dritte übermittelten Scorewerte sowie die Benennung dieser Dritten mit Name und letztbekannter Anschrift.
Mit freundlichen Grüßen
Mustermann
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