Rauchen erlaubt bei Eckkneipen
30th Jul, 2008 | Bearbeitet: 29th Aug, 2008 | By FM | Kategorie: Allgemein, Neues aus dem WWWDie Richter am Verfassungsgericht haben das Rauchen in kleinen Eckkneipen wieder erlaubt. Zumindest für Gaststätten ohne Essen und kleiner als 75 qm.
Die Richter erklärten, die in Berlin und Baden Württemberg geltenden Rauchverbote, die keine Ausnahmen für kleine Kneipen haben, für verfassungswidrig.
Damit waren die zwei Klagen von Wirten aus Berlin und Tübingen erfolgreich. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften aufweisen, wird von dem Urteil ein Signalcharakter ausgehen. Bis 31.12.2009 müssen die Länder jetzt nachbessern.
In Discos darf zudem ein Raucherraum eingerichtet werden, allerdings ohne eine Tanzfläche, hier hatte die Verfassungsbeschwerde eines Heilbronner Discobesitzers Erfolg.
Die Richter definierten genau, was unter einer Eckkneipe zu verstehen ist.
Keine angerichteten Speisen anbieten
Kleiner als 75 qm sein und
dürften über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen.
Zudem muß Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt werden und sie müßten als Raucherkneipen sichtbar definiert sein.
Leider werden wir dann, neben unserem Bier, auch keine Sol Eier oder andere Kleinigkeiten zum Essen nebenbei mehr bekommen.
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ja , ich habe schon gehört . Es soll angeblich für ganz Niedersachsen gelten . Hoffe das es sich ebenfalls für Wolfsburg noch durchsetzt . Dann ist hier mal wieder etwas mehr los !